Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch Echt Köln, Markus Zens, Steinzeugstraße 15, 50226 Frechen veranstalteten Stadtführungen.

1. Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Echt Köln, Markus Zens (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt).

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht.

(3) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Verträge schließt der Kunde mit:

Echt Köln
Markus Zens
Steinzeugstraße 15
50226 Frechen
E-Mail: kontakt@echt-koeln,de
Telefon: +49 (0)2234.6999722

3. Vertragsschluss

(1) Die Angebote auf der Homepage des Veranstalters stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern die unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Leistungen der Veranstalterin anzufragen.

(2) Buchungen für öffentliche Führungen erfolgen in der Regel online entsprechend der AGB ́s des Ticketportals. Gruppenbuchungen bedürfen der Schriftform und sind per Mail oder Post möglich. Bei der Buchung sind die Adresse, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer sowie für die Durchführung der Führung die mobile Telefonnummer eines Ansprechpartners vor Ort anzugeben.

(3) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat („Auftragsbestätigung“). Erhält der Kunde keine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Bei unverbindlichen Anfragen durch den Kunden wird der Veranstalter unter Bezugnahme auf die Anfrage ein entsprechendes Angebot an den Kunden übersenden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot der Veranstalterin schriftlich oder per E-Mail angenommen hat.

4.Tickets zu öffentlichen Führungen

(1) Die Zahlung der Tickets zu öffentlichen Führungen erfolgt elektronisch über das Buchungssystem des beauftragten Ticketportal zu den dort hinterlegten AGB ́s und zu deren Bedingungen.

(2) Barzahlungen sind bei der Buchung von Tickets zu öffentlichen Führungen nicht möglich.

(3) Nach Eingang der Zahlung werden die Tickets sofort elektronisch versandt. Ein Versand auf dem Postweg ist nicht möglich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket zu Beginn der Führung entweder elektronisch oder ausgedruckt vorzuzeigen.

(5) Kann der Kunde das Ticket nicht vorzeigen, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.

5. Zahlung von gebuchten Gruppenführungen mit festem Termin

(1) Für fest vereinbarte und per Auftragsbestätigung zugesagte Gruppenführungen erhält der Kunde rechtzeitig vor dem Termin eine Rechnung. Der Betrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zahlbar.

(2) Sollte der Betrag nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, behalten wir uns vor, die Führung nicht stattfinden zu lassen bei voller Bezahlung des Komplettpreises.

(3) Barzahlungen vor Ort sind nur nach vorheriger Absprache und nur in Sonderfällen möglich

5. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gebuchten Dienstleistung der Veranstalterin. Darüber hinaus wird kein bestimmter Inhalt der Stadtführungen garantiert.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung nicht persönlich durchzuführen, sondern eine andere qualifizierte Stadtführerin bzw. einen anderen qualifizierten Stadtführer mit der Durchführung zu beauftragen.

(3) Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragten jeweiligen Stadtführer/in sind berechtigt, Teilnehmer von der Führung auszuschließen, wenn diese stark alkoholisiert oder kostümiert sind und deshalb nach Einschätzung der/s Stadtführers/in vor Ort eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet scheint. Der ausgeschlossene Teilnehmer bzw. die Gruppe werden hierdurch nicht von Ihrer Pflicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises entbunden.

6. Preise und Versandkosten

(1) Alle auf der Homepage des Veranstalters angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die angegebenen Preise betreffen ausschließlich die Führung. Sollten weitere Kosten, z.B. für Transport oder Bewirtung im Preis enthalten sein, muss dies ausdrücklich angegeben sein. Nicht aufgeführte zusätzliche Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

7. Leistungsänderung / Nachträgliche Buchungsänderung

(1) Änderungen des gebuchten Leistungsumfangs durch den Veranstalter sind zulässig, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und die gebuchte Gesamtleistung nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der Veranstalterin zu vertretende Umstände handelt. Solche Umstände können z.B. sein: Schließung von Lokalen oder Museen, Straßensperrungen oder plötzliche Erkrankung des beauftragten Stadtführers. Sind Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters nicht zumutbar, wird diese kostenlose Umbuchung anbieten bzw. steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Veranstalter wird den Kunden unverzüglich über Änderungen und Abweichungen in Kenntnis setzen.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Änderungswünsche nach verbindlicher Buchung abzulehnen. Jegliche Änderung bereits erfolgter Buchungen kann nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen.

(3) Für den Fall nachträglicher Umbuchungen von bereits verbindlich gebuchten Gruppenführungen kann je nach Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

8. Wartezeiten

(1) Falls bei fest gebuchten Gruppenführungen bis 30 Minuten nach dem vereinbaren Termin die Gruppe oder deren Beauftragter nicht an dem vereinbarten Treffpunkt erschienen ist oder sich beim Veranstalter nicht telefonisch gemeldet hat wird die Führung nicht mehr durchgeführt bei voller Zahlungspflicht.

(2) Öffentliche Führungen beginnen zum angegebenen Zeitpunkt. Ist der Kunde bis 10 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen, gilt dieser als nicht erschienen bei voller Zahlungspflicht.

(3) Verspätet sich der Kunde eigenverschuldet besteht kein Anrecht darauf, die Führung über die vereinbarte Zeit hinaus zu verlängern.

9. Stornierung, Umbuchung durch den Kunden, Nichterscheinen

(1) Buchungen von öffentlichen Führungen können bis zu 24 Stunden vor der Führung kostenfrei storniert werden.

(2) Verbindlich gebuchte Gruppenführungen können nur bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen bis zu 7 Tagen vor der Führung fallen 30% des Gesamtbetrages als Gebühr an. Bei späteren Stornierungen werden 50% des Gesamtbetrages fällig.

(3) Sollte die Gruppe unabgesprochen kleiner sein als vereinbart, bleibt der vereinbarte Preis gültig.

(4) Kommen zusätzliche Teilnehmer wird ein Zuschlag gezahlt von mindestens 12€ pro Person.

(5) Erscheint die Gruppe unangekündigt nicht zum vereinbarten Termin ist der volle Preis zu zahlen.

10. Widerrufsrecht

Bezüglich der im Onlineshop der Veranstalterin angebotenen Verträge steht Endkunden (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen aber um solche aus dem Bereich der Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin handelt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

11. Haftung

(1) Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet Echt Köln für die

gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Echt Köln haftet nicht für die Erbringung möglicher Beförderungsleistungen. Hier gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen haftet Echt Köln bei diesen Sonderveranstaltungen nicht. Die Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Honorars begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Echt Köln herbeigeführt wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich sonstiger Sachschäden durch Echt Köln oder durch einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber Echt Köln hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

(2) Die Teilnahme an der Stadtführung sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch den Kunden und dessen Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Echt Köln haftet nicht für Körperschäden und Unfälle. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Stadtführung ein allgemein guter Gesundheitszustand vorhanden sein muss.

(3) Soweit Echt Köln in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit durch Echt Köln auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des entsprechenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Echt Köln ist insbesondere nicht verpflichtet die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von Echt Köln beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen von Echt Köln. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten beeinflusst werden.

12. Außergerichtliche Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

13. Datenschutz

Der Kunde gestattet dem Veranstalter seine Daten für die interne Kundenbetreuung zu nutzen. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte unterbleibt.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Köln.

15. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,

Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Frechen, 2021